Die TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) 2121 wurde überarbeitet, mit deutlichen Auswirkungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung.
Teil 1: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten.
Stand 01/2019
Teil 2: Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern Stand 01/2019
Siehe hierzu:
https://www.bgbau.de/mitteilung/aktuelle-aenderungen-bei-der-verwendung-von-leiter-und-geruesten/